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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln-Altstadt-Süd

Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt, lädt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch, Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln-Altstadt-Süd, ein. Das städtebauliche Planungskonzept wird am Mittwoch, den 24. Juni 2020 um 18:30 Uhr in Form eines Echtzeit-Online-Dialogs über die Internetadresse https://multibc-pep.de/player/stadtkoeln-bzs vorgestellt.

Das Plangebiet befindet sich in der Kölner Südstadt und umfasst das Grundstück des evangelischen Kirchenverbands Köln und Region mit einer Größe von ca. 6.017 qm. Es wird im Norden durch die Kartäusergasse und den Kindergarten der Evangelischen Gemeinde Köln und im Süden durch den Kartäuserwall begrenzt. Im Osten bilden die rückseitige Bebauung der Gebäude am Kartäuserhof bzw. Grenzmauern die Grenze. Im Westen grenzt das Plan-gebiet an das Grundstück des Seniorenheims des Clarenbachwerks.

Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region beabsichtigt seine bestehenden Bildungseinrichtungen zu erweitern. Nach Abriss des Altbaus sollen diese in einem Neubau zusammengelegt und um einen Veranstaltungsraum, eine Bibliothek und einen „Raum der Stille“ ergänzt werden. Durch die Verlagerung der oberirischen Parkplätze in eine Tiefgarage können zudem Wohnungen, ein Studierendenwohnheim, Büros des Kirchenverbandes, Gastronomie- und eventuell Gewerbeflächen entstehen. Ziel ist es, einen lebendigen und offenen Ort für Lernen, Arbeiten, Wohnen und Leben zu entwickeln.

In Abstimmung mit der Stadt Köln wurde im Frühjahr 2019 ein Planungswettbewerb durchgeführt. Im Juni 2019 wurde der Planungsentwurf des Büros Kasper Kraemer Architekten zur Umsetzung ausgewählt.

Die Planung entspricht nicht dem rechtskräftigen Bebauungsplan. Deshalb beschloss der Stadtentwicklungsausschuss im Dezember 2019 auf Antrag des Vorhabenträgers einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange werden untersucht, bewertet und in der Abwägung berücksichtigt. Eine formale Umweltprüfung ist nach § 13 a Baugesetzbuch nicht vorgesehen.

Aufgrund der Corona-Sicherheitsmaßnahmen wird keine öffentliche Veranstaltung durchgeführt, sondern die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt wie folgt:

  1. Das städtebauliche Planungskonzept wird am Mittwoch, den 24. Juni 2020 um 18:30 Uhr in Form eines Echtzeit-Online-Dialogs über die Internetadresse https://multibc-pep.de/player/stadtkoeln-bzs vorgestellt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die über ein Endgerät mit Internetzugang verfügen, sind herzlich eingeladen, an der Live-Übertragung teilzunehmen. Im Anschluss an die Präsentation des Konzepts wird ausreichend Zeit bestehen, über eine Chat-Kommunikation Fragen vom Podium beantworten zu lassen.
  2. Ergänzend dazu wird das städtebauliche Planungskonzept in der Zeit vom 24. Juni bis zum 8. Juli 2020 einschließlich im Foyer des Bezirksrathauses Innenstadt, Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zur Einsichtnahme ausgehängt. Ergänzende telefonische Auskünfte können zu den regulären Bürozeiten im Stadtplanungsamt unter der Rufnummer 0221/221-27041 bzw. unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt-koeln.de eingeholt werden. Schriftliche Stellungsnahmen können bis einschließlich 8. Juli 2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt, Herrn Andreas Hupke, Bezirksrathaus Innenstadt, Ludwigstraße 8, 50667 Köln oder per E-Mail (bezirksbuergermeister.hupke@stadt-koeln.de) gerichtet werden.

HIer finden Sie den aktuellen Flyer.